VERSICHERUNGSBERATER FÜR PKV TARIFWECHSEL


Alljährlich bekommt jeder privat Versicherte von seiner PKV Versicherung einen Brief. Das ist soweit normal, nur viele Kunden haben immer ein ungutes Gefühl beim Öffnen des Briefes und fragen sich, wie hoch sind wohl dieses Jahr wieder die Beiträge angepasst worden…?  

Spätestens jetzt sollte sich jeder Kunde mal Gedanken machen. Unser Vorschlag, ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherung wäre eine gute Alternative. Wir haben die erforderliche Erfahrung und Kompetenz und sind über viele Jahrzehnte schon Experten für den PKV Tarifwechsel. Gerne würde wir Ihnen bei Ihrem Tarifwechsel behilflich sein, etwas zu verändern und am Ende auch noch sparen.

Ihr PKV-Scout Peter Rösler und sein Team

 

Wir beraten Sie online zum PKV Tarifwechsel im gesamten Bundesgebiet!

Warum sollte jeder seinen PKV Vertrag prüfen lassen und oft sind dann hohe Einsparungen möglich…

Diese und ähnliche Fragen werden uns häufig gestellt und wir möchten Ihnen hier alles zum PKV-Tarifwechsel auf unserer Seite erklären. Sollten dennoch Antworten hier nicht zu finden sein, dann erwarten wir gerne Ihren Anruf oder Ihren Mail-Kontakt. Dieser Service ist für Sie natürlich unverbindlich und auch kostenlos…

  • Wo finde ich einen unabhängigen PKV-Tarifwechsel Berater ?
     
  • Warum werden die PKV Beiträge jährlich erhöht ?
     
  • Was kann ich gegen die Beitragsanpassungen tun ?
     
  • Einfach Beitrag senken – ohne Risiko !
     
  • Kann oder sollte ich den PKV-Tarifwechsel alleine machen ?
     
  • Kann ich meine Altersrückstellungen sichern ?
  • Was bedeutet Bisex oder Unisex Tarife ?
     
  • Was ist der Unterschied vom Standard oder Basis Tarif ?
     
  • Was sind offene und geschlossene Tarife ?
     
  • Was heißt eigentlich Alte / Neue Welt ?
     
  • Was bedeutet die PKV Versicherung für Rentner ?  
     
  • Kann man von der PKV zurück in die GKV ?

Wir sind Versicherungsberater - Gutachter und Sachverständiger

  • Wir beraten Online per Mail und Telefon Privatkunden, Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, Rentner, speziell medizinisches Personal (wie Ärzte) bedarfs- und personenorientiert mit Schwerpunkt PKV-Tarifwechsel. Daneben beraten wir auch zur pivaten Altersvorsorge Versicherungen, wie Berufsunfähigkeit, private Renten- oder Fonds-Renten- und Lebensversicherungen. Die Prüfung und Analyse der bestehenden privaten Altersvorsorge Versicherungsverträge ist auch ein Spezialgebiet.
     
  • Aber der Schwerpunkt unserer Beratung ist bei der bestehenden privaten Krankenversicherung der PKV-Tarifwechsel 
    (Kontaktformular).

Wir Versicherungsberater üben eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus. Die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen ist uns nicht erlaubt und ist uns, den Versicherungsberatern nicht gestattet. Wir verkaufen keine Versicherungen – Wir sind Berater!

Wir Versicherungsberater / Honorarberater sind unabhängige und neutrale Berater, die ausschließlich von ihren Mandanten für die Beratung honoriert werden. Das Honorar bei unserer Beratung ist immer eine fair kalkulierte Pauschale, die wir immer mit unseren Mandanten vereinbaren. Wir gehören zu den behördlich zugelassenen und registrierten Erlaubnisinhabern, die gemäß § 34d Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) als Versicherungsberater tätig sein dürfen. Die ausgeübten Tätigkeiten eines Versicherungsberaters sind ähnlich eines Gutachters und Sachverständigen. Der Schwerpunkt bezieht sich ausschließlich auf die Beratung zu privaten Versicherungen. Wir, die Versicherungs- und Honorarberater werden oft auch von Gerichten und oder auch Unternehmensberatern und Rechtsanwälten als Auskunftei und Sachverständige kontaktiert und auch beauftragt. Die Berufspflichten des Versicherungsberaters beziehen sich ausschließlich auf eine außergerichtliche Beratungstätigkeit. 

 

Voraussetzung für die Zulassung als behördlich zugelassener Versicherungsberater ist mindestens die Ausbildung als Versicherungskaufmann, auch als Versicherungsfachwirt oder als Fachwirt für Finanzberatung, aber auch ein juristisches Studium, ein Abschluss als Betriebswirt sind ratsam und empfehlenswert. Unerlässlich ist die nachweislich langjährig praktische Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft. Der Beruf des behördlich zugelassenen Versicherungsberaters ist geschützt und gehört zu den rechtsberatenden Berufen. Diese beratende Tätigkeit darf nur ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis und Zulassung von der Industrie- und Handelskammer IHK nach einer eingehenden und bestandenen Prüfung erteilt wurde.

Am Anfang eines Beratungsmandats steht meistens ein kostenloses, unverbindliches, telefonisches Erst-, Orientierungsgespräch, in dem der Auftragsumfang definiert wird und die notwendigen Arbeitsschritte und die weitere Vorgehensweise mit dem Mandanten besprochen werden. Das Mandat und die Beratung erfolgt erst nach dem Erhalt der erforderlichen und unterschriebenen Formulare, wie Vollmacht, Dienstleistungs- Honorarvereinbarung, Beratungsprotokoll und Datenschutzvereinbarung, durch den Mandanten.

Mitglied im

Bundesverband der Versicherungsberater BVVB e.V.
www.bvvb.de

Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände
und Rechtsdienstleister BDR e.V.
www.rechtsbeistand.de


PS. Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit verzichten wir in Einzelfällen auf die unterschiedliche Verwendung einzelner geschlechtsspezifischer
Personenbezeichnungen. Selbstverständlich gelten unsere Angaben für sämtliche Geschlechter gleichermaßen. Dafür erwarten wir Ihr Verständnis. Danke

Wir sind Berater!
Keine Verkäufer!

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