Als Mitglied in der privaten Krankenversicherung (PKV) haben Sie das Recht, bei Ihrem Versicherer kostenlos den Tarif zu wechseln. Dadurch können Sie Ihre Beiträge eventuell deutlich senken, ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten. Als Faustregel sollten Sie mindestens alle 3 bis spätestens im 5. Jahr Ihren Tarif überprüfen und ihn mit anderen Tarifen Ihres Versicherers vergleichen lassen.
Jeder PKV-Versicherte hat nach § 204 VVG das Recht, bei seinem Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln, der entweder einen gleich guten oder einen schlechteren Versicherungsschutz bietet (interner Tarifwechsel). Wenn Sie in einen Tarif mit höheren mit besseren Leistungen wechseln wollen, kann oder wird der Versicherer oft einen Risikozuschlag verlangen oder, eine Wartezeit ansetzen oder in der Sie die höheren Leistungen nicht in Anspruch nehmen können die höheren Leistungen in Ihrem Fall ausschließen.
Grundsätzlich hat Ihr Versicherer keinen Anreiz, Ihnen beim Wechseln des Tarifs optimal zu helfen. Schließlich bekommt er dann von Ihnen weniger Geld für die gleiche Leistung. Außerdem will er keine Älteren oder Kranken in einem neuen - offenen Tarif, der dadurch teurer wird für die potenziellen Neukunden. Daher werden Sie, wenn Sie selbst aktiv werden und versuchen, Ihr Recht auf einen Tarifwechsel durchzusetzen, auf eine ganze Reihe von Problemen und Fallstricken treffen, die Sie sich ersparen sollten.
Ein 75-Jähriger selbständiger Arzt im Ruhestand und mit schlechtem Gesundheitszustand ist mit seiner Ehefrau seit den 60er-Jahren in einer privaten Krankenversicherung. Der Monatsbeitrag ist für beide auf jeweils über 1.200 Euro gestiegen, was für das Ehepaar trotz guter Rente und Altersvorsorge eigenes Haus etc. kaum noch zu tragen ist. Seit etwa einem Jahr haben sich die Eheleute bei ihrem Krankenversicherer um einen günstigeren Tarif bemüht, natürlich ohne Erfolg. Neben wiederholtem langen Hinhalten wurde ihnen vom Versicherer ein Angebot vorgelegt, das deutlich schlechter war als ihr aktueller Tarif.