Die Teilung des Beitrags zur Krankenversicherung (und auch zur Pflegeversicherung) ist eines der Grundprinzipien der deutschen Sozialversicherung. Der Grundgedanke ist, dass alle Beteiligten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, von einer adäquaten Krankenversicherung und damit von einem guten Gesundheitszustand des Arbeitnehmers profitieren.
Mit einer Anwartschaft bleiben auch nach einer Unterbrechung der PKV die Beiträge konstant In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass eine private Krankenversicherung (PKV) in einem gewissen Zeitraum nicht gebraucht wird. Würde man für diese Zeitspanne die private Krankenversicherung kündigen, hätte dies jedoch negative Folgen
Bevor Sie in die private Krankenversicherung wechseln, müssen Sie bereits bei Stellung eines Antrages ausführliche Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machen. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung kann in der privaten Krankenversicherung über die Annahme oder Ablehnung ihres Antrages frei entschieden werden (Ausnahme gilt hier nur für den Basistarif).
Studenten sind dem Grunde nach versicherungspflichtig und müssen bereits vor Einschreiben an einer Hochschule oder Universität einen Versicherungsnachweis erbringen. Auf Antrag kann man sich als Student jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, und sich privat krankenversichern. Der sogenannte “Befreiungsantrag” kann in dem Fall nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der bisherigen Krankenkasse gestellt werden.