Vorab: Die Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte als Arbeitnehmer (Arbeitsentgeld) dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Weitere Voraussetzung: Sie waren in den letzten 5 Jahren pflichtversichert, sind unter 55 Jahre alt und haben jetzt eine versicherungspflichtige Tätigkeit.
Vorab: Gemäß § 193 VVG besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung. Diese Pflicht kann durch eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder durch eine Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen erfüllt werden.
Personen, die sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, ist - wie dargelegt - die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung versperrt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und damit ist eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse auch für die Zukunft ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der ARGE in der Regel wieder gesetzlich versichert.
Die Basis- oder Standarttarife in der PKV eignen sich für Privatversicherte, die sich eigentlich die Versicherungsprämien nicht mehr leisten können und in die gesetzliche Krankenversicherung etwa wegen ihres Alters nicht mehr zurückkehren können. Da der Basistarif nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vergleichbar sein muss, ist der für die private Krankenversicherung höherwertige Versicherungsschutz im Basistarif nicht gegeben.